Umlegungsverfahren vs. Eigentum

Stell Dir vor, Du hast ein Grundstück in einem geplanten Baugebiet. Stell Dir weiter vor, Du willst das Grundstück nicht teuer verkaufen , sondern Dir liegt etwas an dem Grundstück und Du möchtest es gerne behalten. Das Grundstück hat für Dich einen ideellen Wert, Du hast dort einen wunderschönen Garten bzw. Du hast eine Vielzahl weiterer Gründe, Dein Grundstück nicht für ein Baugebiet zu opfern. Leider hast Du keine Chance, Dein Grundstück zu behalten, wenn das Baugebiet beschlossen wurde und der entsprechende Wille der handelnden Personen vorliegt, ein maximal großes Baugebiet zu erhalten.

Im konkreten Fall geht es um das Baugebiet Bäckersgarten, für dieses hatte der Gemeinderat in der Sitzung vom 15.02.23 den Umlegungsausschuss festgelegt. In der Sitzung am 12.10.22 hatte der Gemeinderat mit der Feststellung “Aufgrund einer gewissen Komplexität in Bezug auf die Realisierung und Entwicklung zum Bauland“ die Einleitung eines gesetzlichen Umlegungsverfahrens beschlossen. Ist gewisse Komplexität ein ausreichend überzeugendes Argument den betroffenen Klein-Winternheimer Bürgerinnen und Bürgern mit einem Verfahren zu drohen? Was hat der Gemeinderat getan, um die Komplexität zu reduzieren? Wieso ist es nicht möglich, das Baugebiet so zu planen, dass niemand zum Eigentumstausch gezwungen wird? Muss überall das Maximum herausgeholt werden? Die Eigentümerinnen und Eigentümer werden zum Tausch gezwungen und müssen ggf. vor Gericht gehen, um einen aus ihrer Sicht angemessenen Verkehrswert ersetzt zu bekommen. Und das, obwohl sie überhaupt nicht die Absicht hatten, zu verkaufen.

Sollten weitere Baugebiete geplant werden, könnten noch mehr Klein-Winternheimer Bürgerinnen und Bürger mittels Umlegungsverfahren zum Eigentumstausch ermuntert werden.

Erläuterung Umlegungsverfahren

Bei einer Umlegung geht es darum, dass zur Erschließung oder Neugestaltung von Grundstücken bebaute und unbebaute Grundstücke so angeordnet werden, dass für die bauliche Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen. Ein Umlegungsausschuss entscheidet, welche Gebiete den Eigentümerinnen und Eigentümern genommen werden und welche Sie als gleichwertigen Ersatz bekommen. Neben dem Verlust des alten Grundstückes, welches wo auch immer ersetzt wird, stellt sich die Frage, ob dieser Ersatz dem eigentlichen Wert (Bodenbeschaffenheit, Lage, Größe) entspricht.

Vom Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation finden Sie eine ergänzende und übersichtliche Zusammenfassung zum Umlegungsverfahren sowie das Dokument „Richtlinien zur Bearbeitung von Umlegungsverfahren nach dem Baugesetzbuch„. Die Sicht einer Anwaltskanzlei zum Umlegungsverfahren ist in diesem PDF zusammengefasst.

Es gibt eine Bürgerinitiative, die sich auch über einen (indirekten) Bürgerentscheid, gegen ein Umlegungsverfahren gewehrt hat