Bezüglich der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung zum Schutze der Eigenart des alten Ortskerns haben wir noch die Fragen nach dem wann, warum und wer.
- Die Satzung wurde am 10.12.2008 bestätigt. Welche inhaltlichen Schwächen der bestehenden Satzung wurden seitdem festgestellt? Welche Seite, welcher Paragraph, welcher Abschnitt hat warum welche Mängel?
- Welchen Zeitplan gibt es für die Korrektur der Inhalte?
- Wer kümmert sich bis wann um die Korrekturen? Können sich Bürgerinnen daran beteiligen?