An dieser Stelle dokumentieren wir, welche Erfahrungen unsere Mitglieder bei Ausbauarbeiten für die Abwasserinfrastruktur zu Bauschäden gemacht haben und welche Maßnahmen vor, während und nach Bauarbeiten in unmittelbarer räumlicher Nähe von Eigentum (vor allem Eigentümer*innen bzw. Anlieger*innen in erster oder zweiter Reihe) berücksichtigt werden können. Besonders Häuser ohne Keller und ohne Fundamente sind häufig aufgrund ihrer Beschaffenheit bei einem Einsatz von schwerem Gerät von Bauschäden betroffen.
Ursachen
Es wurden unterirdische Leitungen zur Infrastruktur für Gas, Strom, Glasfaser, Frischwasser und Abwasser erneuert sowie für Regenwasser neu gelegt. Die neuen Rohre für Abwasser und Regenwasser liegen untereinander, was zu einem Aushub bis in 4 Meter Tiefe führt. Für die Bauarbeiten werden Gräben gebaggert und Spundwände gesetzt, u.a. mit Hilfe eines 26-Tonnen-Kettenbaggers. Für die Verdichtungen werden durch die ausführenden Baufirmen schwere Maschinen eingesetzt. Aus logistischen Gründen werden die Straßen mehrfach gesperrt und aufgegraben, das Erdreich wird immer wieder gelockert und neu verdichtet.
Vor den Bauarbeiten
- Vor Beginn der Bauarbeiten findet eine Informationsveranstaltung statt, in der die Ansprechpartner*innen bei und im Auftrag der Gemeinde (z.B. Planungsbüro) und bei den Versorgungsunternehmen (z.B. AVUS) genannt werden. Seitens der Versorgungsunternehmen wird zudem schriftlich über die Maßnahmen und die Möglichkeit einer Bestandsdokumentation durch Begehungen, Fotodokumentationen und Erschütterungsmessungen informiert. Dieses in der Regel kostenfreie Angebot sollten die Anlieger*innen annehmen und sich die Herausgabe der vollständigen Berichte schriftlich zusichern lassen.
- Unabhängig davon empfiehlt sich aus Sicht der Hauseigentümerinnen oder Anliegerinnen, eine eigene Bestandsdokumentation durchzuführen, entweder durch anerkannte Gutachter*innen / Sachverständige oder eigenständig mit Fotos im Beisein von neutralen Zeug*innen.
Während der Bauarbeiten
- Über die gesamte Zeit ist das Führen eines eigenen „Logbuchs“ mit Verweis auf besondere Aktivitäten zum betreffenden Zeitpunkt sinnvoll. Damit lässt sich der Gesamtverlauf nachvollziehbar darstellen.
- Die Eigentümer*innen sollten ihre Objekte in regelmäßigen Abständen auf mögliche Bauschäden prüfen und Auffälligkeiten umgehend den Ansprechpartner*innen melden. Bei besonderen Ereignissen sollten zusätzliche Fotos gemacht werden, z.B. Gesamtsperrung der Straße, Sturm / Schlechtwetter, ist die Baustelle vor dem eigenen Objekt abgesichert, gibt es Trittfallen, ungesicherte Elektrogeräte, zugängliches Werkzeug?
- Wechselt die Baufirma oder wird ein anderes Baugerät eingesetzt bzw. ist der Bauabschnitt vor einem Anwesen abgeschlossen, sollte eine weitere Bestandsdokumentation durchgeführt werden.
- Zusätzlich zu den Bestandsdokumentationen sollte eine Erschütterungsmessung durch den / die Auftraggeber*in vorgenommen werden. Die Messgeräte werden in Richtung der Baustelle/Straße positioniert und eingestellt.
Nach den Bauarbeiten
- Nach Abschluss der Bauarbeiten können neue Bauschäden verspätet entstehen oder bereits vorhandene Bauschäden sich verändern bzw. vergrößern. Daher macht es Sinn, eine abschließende Bestandsdokumentation mit einem zeitlichen Versatz durchzuführen.
- Die Eigentümer*innen fordern alle extern durchgeführten Bestandsdokumentationen sowie die Dokumentation zur Erschütterungsmessung an, dabei ist darauf zu achten, dass Fotos und Berichte vollständig sind und den gesamten Zeitraum berücksichtigen.
Erkennen von Bauschäden
- Sofortige, schriftliche Meldung durch die Eigentümer*innen über das Vorhandensein von Bauschäden an Ansprechpartner*innen.
- Einholen von Kostenvoranschlägen durch Handwerksfirmen, die auf die betreffenden Themen spezialisiert sind (Mal-, Verputz- / Trockenbau-, Steinmetz-, Fenster- / Türen- / Rolladenbaufirmen, usw).
- Die Eigentümer*innen machen Bauschäden gegenüber der Gemeinde – als Eigentümerin der Straße (Nachbarschaftsrecht) – geltend.
- Die Bauschäden sollten erst beseitigt werden, sobald schriftlich geregelt ist, wer die Kosten übernimmt.
- Ggfs. Hinzuziehen einer/s Rechtsanwältin oder -anwaltes mit entsprechender Expertise (falls vorhanden, über Rechtsschutzversicherung organisieren).
- Ggfs. Einschalten eines/r eigenen, neutralen Gutachter*in/s bzw. Sachverständigen. Wird der Bauschaden komplett anerkannt, so werden auch die Gutachter*innenkosten komplett übernommen.