Bauausschuss 16.06.2021

Da wir als interessierte Bürger während der Ausschuss-Sitzungen keine Fragen stellen dürfen, werden wir unsere Fragen nun in dieser offenen Form an die Parteien weiterreichen.

  1. Wenn morgens 65 Seiten zu einem Thema verschickt werden, können diese nicht von allen bis zum Abend zwecks Vorbereitung gelesen werden. Erklärungen zum Bebauungsplan durch den Vortragenden sind nicht ausreichend. Wir waren verwundert, dass der Punkt gemäß der Abstimmung auf der Tagesordnung geblieben ist.
    Könnten Sie bitte dafür sorgen, dass für alle Gemeinderatsmitglieder eine ausreichende Vorbereitung auf die Ausschusssitzungen möglich ist?
  1. Bei der Straßenführung zum Bebauungsplan ‚Am Berg V einschließlich Berg III‘ handelt es sich momentan um eine Sackgasse ohne Wendemöglichkeit.
    Wie soll ein LKW, der sich festgefahren hat, da wieder herauskommen?
  1. Zum Bebauungsplan ‚Ortsmitte entlang der Hauptstraße‘ gibt es ein Verkehrskonzept, in dem alle möglichen Verkehrsprobleme geregelt werden.
    Wo ist das Verkehrskonzept?
    Liegt es überhaupt schon vor?
  1. Aufgrund des Bebauungsplans ‚Ortsmitte entlang der Hauptstraße‘ werden 140 bis 150 zusätzliche Autobewegungen erwartet, mit Schwerpunkten in den Spitzenzeiten, also morgens und nachmittags.
    Welche Überlegungen zur Verkehrssicherung gibt es, um die Kinder zu schützen, die vorerst einen Betreuungsanspruch in der Grundschule haben und die somit in den Spitzenzeiten an der Straße entlang gehen?
  1. Es werden Parkplätze mit 2 Metern Breite geschaffen. Auch wenn es regulatorisch so vorgegeben ist, ist jedem Anwesenden klar gewesen, dass die Breite für heutige PKW nicht ausreicht. Ebenso ist nicht sichergestellt, dass neu generierte Parkplätze von den eigentlichen Besitzern auch genutzt werden.
    Wie wollen Sie die sich anbahnende Parkraumkatastrophe entlang der Hauptstraße verhindern?
  1. Es wurde gefragt, ob dieser Bebauungsplan nicht ein Präzedenzfall für weitere Bauvorhaben wäre. Das wurde vom Vortragenden zum Bebauungsplan verneint.
    Könnten Sie uns dazu bitte noch einmal die Begründung erläutern?
  1. Szenario: „Beim Neubau könnten, vornehmlich während der Abbrucharbeiten, erhaltenswerte Gebäude zu Schaden kommen und einstürzen.“
    Gibt es mehr Verbindlichkeit, als den Verweis auf die Erhaltungs- und Gestaltungssatzung, um zu verhindern, dass weiter gegen deren Inhalte entschieden wird? Wir denken da an ähnlich schützenswerte Gebäude, die auch abgerissen worden sind, obwohl Sie laut Erhaltungs- und Gestaltungssatzung schützenswert waren. Zumal eben diese Satzung keinen Verbindlichkeitscharakter besitzt, sondern Ausnahme-Entscheide getroffen werden können.
  2. Da die Müllabfuhr nicht rückwärts fahren kann, werden bis zu 20 Mülltonnen auf der Hauptstraße erwartet.
    Sind jeweils 20 Mülltonnen für Biomüll, Gelber Sack und Restmüll zu erwarten?
    Sehen Sie hier den Dorfcharakter gefährdet?
    Sehen Sie hier eine Einschränkung der Bürgersteigs wegen der Mülltonnen?
  1. Sehen Sie es als realistisch an, die möglichen Konflikte zwischen Trimm-Dich-Pfad-Nutzer*innen und Landwirtschaft durch Aufstellung von Schildern zu mildern und durch zusätzliche mobile Schilder die Trimm-Dich-Pfad-Nutzer*innen zu sensibilisieren?
  2. Durch die geplante Mountain-Bike-Strecke wird ggf. weitere Fläche versiegelt.
    Sollten Sie nicht nach Möglichkeit, Flächenversiegelung verhindern, wie z.B. bei einer „Dirt-Strecke“?
    Benötigen wir wirklich weitere Attraktionen, die zusätzlichen Verkehr anziehen?