Stellungnahme Bebauungsplan „Am Wingertsweg“

Sehr geehrte Frau Burghardt,

wir geben zum Bebauungsplan „Am Wingertsweg“ der Ortsgemeinde Klein-Winternheim gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Beteiligung der Öffentlichkeit folgende Stellungnahme ab:

Ungeklärte Parkplatzsituation

Bereits jetzt ist die Parkplatzsituation in Kreuz- und Gartenstraße grenzwertig. Es müssen daher ausreichend Parkplätze innerhalb des Baugebietes geschaffen werden, so dass nicht außerhalb geparkt wird. Die in Kap. 6.1, S. 5 getroffene Aussage „Im gesamten Geltungsbereich sind Stellplätze, Carports und Garagen innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig, können grundsätzlich jedoch auch außerhalb zugelassen werden.“ ist in diesem Kontext nicht ausreichend, denn

  • weder wird die Anzahl der erforderlichen Stellplätze genannt (Für Mehrfamilienhäuser sollten zusätzlich Besucherparkplätze errichtet werden.) noch
  • werden sonstige Anforderungen bzgl. Größe genannt und
  • darüber hinaus gibt es für diese keine weiteren Einschränkungen bzgl. der Versiegelung.

Ungeklärte Verkehrssituation

Es wird mit keinem Wort erwähnt, wie der zukünftige und durch dieses Baugebiet wachsende Verkehr geregelt werden soll. Vor allem wird der Verkehr im Bandweidenweg stark zunehmen. Dort sind jedoch den ganzen Tag über viele Kinder unterwegs, um Kindergarten, Schule, Haybachhalle und Sportplatz zu erreichen. Weiterhin werden Anwohner:innen durch starkes Verkehrsaufkommen innerorts dazu verleitet, landwirtschaftliche Wege trotz Verbotsschildern zu missbrauchen. Ein Verkehrsgutachten liegt nicht vor.

Keine Berücksichtigung von Fahrrädern

Abstellplätze für Fahrräder werden für die Mehrfamilienhäuser nicht verlangt. 

Zu große Flächenversiegelung

Eine Überschreitung der Grundflächenzahl für das allgemeine Wohngebiet um 50 % bis 0,6, wie in Kap. 6.5, S. 9 berechnet, ist nicht hinnehmbar. Zumal davon auszugehen ist, dass selbst dieser Grenzwert überschritten wird, denn

  • Stellplätze, Carports und Garagen können außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen erstellt werden (Kap. 6.1, S. 5) – bei 37 Wohnungen mit je 1,5 Stellplätzen, mit einer ungefähren Stellplatzgröße von ca. 18m², würden weitere 999m² versiegelt, ohne Berücksichtigung von Besucherparkplätzen, die bei Mehrfamilienhäusern ausgewiesen werden müssen.
  • die Forderungen gemäß „Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ (Kap. 6.1, S. 5) gelten ausdrücklich nicht für Terrassen. Die Terrassen bieten die Möglichkeit einer 100% Versiegelung.
  • versiegelte Flächen für Abfallcontainer und Fahrradstellplätze sind nicht berücksichtigt.

Fehlende Konkretisierung von Maßnahmen und Ausgleichsflächen

Es ist heutzutage nicht mehr hinnehmbar, dass erst im weiteren Verfahren „eventuell notwendige Maßnahmen bzw. Ausgleichsflächen benannt werden“ (Kap. 6.5, S. 9). Hier muss die Öffentlichkeit im Vorfeld informiert werden.

Gefährdung der Landwirtschaft

Das Gebiet liegt in der Nähe von drei (Aussiedler-) Höfen. Gemäß der aktuellen Dorfmoderation in Klein-Winternheim (siehe Folie 33) sollen diese landwirtschaftlichen Strukturen – hier wird schon ein Handlungsbedarf bzgl. des Rückganges der Landwirtschaft erkannt – erhalten bleiben. Durch die Bebauung und der räumlichen Nähe zwischen dem Neubaugebiet und den Höfen in der vorliegenden Planung wird die landwirtschaftliche Nutzung eingeschränkt oder verhindert.  Es müssen Grenzen und Abstände eingehalten werden bzgl. Geruch, Lärm, Spritzmitteln.

Fehlende Berücksichtigung des Klimaschutzes

In der Dorfmoderation wurden für Bebauungspläne entsprechende Forderungen aufgestellt (Siehe Folie 27)

  • Es fehlen Vorgaben zu Zisternen. Die Aussage „Der Umgang mit dem Niederschlagswasser im Plangebiet wird im weiteren Verfahren zu untersuchen sein“ ist nicht ausreichend. Es müssen eindeutige Vorgaben zum Bau von Zisternen gemacht werden.
  • Es fehlen Vorgaben zur Wärmeversorgung. Es müssen eindeutige Vorgaben zur (Nah-)Wärmeversorgung gemacht werden.
  • Es fehlen Vorgaben zu Photovoltaikanlagen, welche verpflichtend auf allen Dächern anzubringen sind.

Fehlende Berücksichtigung Barrierefreiheit

Für die Mehrfamilienhäuser ist barrierefreies Wohnen nicht berücksichtigt.

Mit freundlichen Grüßen

Olaf Hermans, i.A. der BI-GLIK